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Gasversorger im Vergleich - einfach günstig!

Gasversorger VergleichDerzeit gibt es ca. 1050 Gasversorger in Deutschland zu vergleichen, die private Haushalte und Gewerbe mit Gas beliefern. Dabei handelt es sich vorrangig um Erdgas, wobei die Gaslieferanten heute zunehmend auch Biogas-Tarife anbieten. Die Mehrheit der Gasversorger arbeitet regional. Das liegt vor allem daran, dass den wenigen überregionalen Gasanbietern Hunderte lokale Stadtwerke gegenüberstehen. Diese agieren als örtliche Grundversorger und sind häufig teurer als überregionale Anbieter. Der Gasmarkt entwickelt sich jedoch so, dass die örtlichen Stadtwerke zunehmend auch als überregionale Versorger tätig sind. Bekannte Beispiele sind u. a. die Stadtwerke in Schwerin und München, die Kunden über die Landesgrenzen hinaus mit günstigem Gas versorgen. Vergleichen Sie selbst!

Gasversorger vergleichen
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Anbieter einfach vergleichen

Bei der großen Anzahl an Gasversorgern und Tarifen in Deutschland ist es nicht einfach, den Überblick über sämtliche Angebote zu erhalten. Hier kommen wir ins Spiel. Nutzen Sie einen transparenten Gasversorger Vergleich und stellen Sie die Preise und Leistungen einzelner Tarife direkt gegenüber. Dazu reicht es aus, wenn Sie Ihre Postleitzahl (z. B. 04109 für Leipzig) und Ihren geschätzten Gasverbrauch in Kilowattstunden in unseren Gasrechner eingeben und auf 'Vergleichen' klicken. Anschließend können Sie sämtliche Tarife für Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch einsehen. Je nach Bedarf können Sie die Angebote nach Preisen und Leistungen sortieren und sich z. B. nur Angebote inklusive Boni und Rabatten anzeigen lassen. Weitere Filterkriterien gibt es beispielsweise für Biogas- und Klimatarife, Tarife mit Preisgarantie u. v. m.

  • Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben
  • Preise und Leistungen der Gasversorger vergleichen
  • bei Bedarf spezielle Tarife wie z. B. Biogas filtern

Unser Gasanbieter Vergleich ist einfach, transparent und kostenlos. Dabei finden Sie die günstigsten Versorger stets ganz oben in der Übersicht (*die Preise sind nach den Kosten im 1. Vertragsjahr sortiert). Die mögliche Ersparnis beträgt bei einem Gasversorger Wechsel bis zu mehrere Hundert Euro.

Versorger anmelden und wechseln

Sobald Sie die Entscheidung für einen neuen Versorger getroffen haben, bedarf es nur noch wenigen Angaben und Mausklicks, um den Tarif zu wechseln und Ihren neuen Gasversorger anzumelden. Berücksichtigen Sie bitte, dass Sie die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten für Ihren alten Gasvertrag einhalten. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. So gelten die Fristen und Laufzeiten z. B. nicht, wenn Ihr Anbieter die Gaspreise erhöht hat oder Sie Ihren Wohnort wechseln. In diesen Fällen erhalten Sie regulär ein Sonderkündigungsrecht. Haben Sie aktuell noch einen Grundversorgertarif, können Sie diesen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das setzt jedoch voraus, dass Sie bereits einen neuen Gasversorger gefunden haben, der Sie mit günstigem Gas versorgt. Beachten Sie bitte, dass die Versorger-Anmeldung bis zu vier Wochen andauern kann.

  • Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung/ Umzug
  • Grundversorgertarif binnen zwei Wochen kündbar

Sobald Ihr Anbieterwechsel vollzogen ist, wird Sie der örtliche Gasnetzbetreiber nach Ihrem aktuellen Zählerstand fragen. Geben Sie diesen bitte korrekt an, da dieser die Basis für die Erstellung der Abschlussrechnung ist. Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Gasverbrauch an der korrekten Messstelle ablesen. Dies gilt dann, wenn sich mehrere frei zugängliche Gaszähler in einem Haus befinden, die ggf. direkt einem Wohnraum zuzuordnen sind.

Wie kann ich meinen Gaslieferanten kündigen?

Gasversorger selbst kündigen - TippsIm Rahmen eines regulären Wechsels kümmert sich Ihr neuer Versorger um die Kündigung Ihres bisherigen Gaslieferanten. So brauchen Sie sich um nichts kümmern. Sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, gilt dieses Vorgehen nicht. In diesem Fall müssen Sie Ihren Versorger selbst schriftlich kündigen. Hierfür reicht ein formloses Kündigungsanschreiben mit der konkreten Äußerung der Kündigung. Entsprechende Vorlagen und Muster finden Sie zahlreich im Internet. Bitten Sie stets um eine Kündigungsbestätigung und denken Sie daran Ihre Gaskündigung rechtzeitig zu versenden. Sofern Sie eine Gaspreiserhöhung erhalten haben, können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Das setzt jedoch auch voraus, dass Ihr Gasversorger die Tariferhöhung mindestens sechs Wochen vorher ankündigt.

  • schriftliche Gasversorger Kündigung empfohlen
  • Vorlagen und Muster im Internet zu finden

Wer ist mein Gasversorger?

Wenn Sie nicht wissen, wer Ihr Gasversorger ist, brauchen Sie nur einen Blick auf Ihre letzte Gasrechnung zu werfen. Das gilt vor allem für Mieter, die entweder direkt über den Vermieter, eine Eigentümergemeinschaft oder über eine Hausverwaltung betreut werden. Beachten Sie, dass Sie Ihren Gasversorger nur wechseln können, wenn Sie den Vertrag direkt mit dem Anbieter geschlossen haben. Ist dem nicht so, kümmert sich der jeweilige Objektverwalter um die Vertragsangelegenheiten. Wenn Sie nicht wissen, wer Ihr Grundgasversorger ist, können Sie sich auch an den örtlichen Netzbetreiber wenden. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Als Mieter oder Vermieter wechseln?

Verfügt Ihre Mieteinheit bzw. Ihr Wohnraum über einen eigenen Gaszähler, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihren Gasversorger auch als Mieter frei wechseln können. Sprechen Sie sich hierzu bitte direkt mit Ihrem Vermieter ab. Sind Sie hingegen Vermieter bzw. Eigentümer eines Mietobjektes, ist ggf. die Abstimmung mit einer externen Wohnungs- bzw. Hausverwaltung erforderlich.

Mein Gasversorger ist insolvent, was kann ich tun?

Wenn Ihr bisheriger Gasversorger Insolvenz anmelden sollte, brauchen Sie nicht befürchten, plötzlich in einer kalten Wohnung zu stehen. Üblicherweise übernimmt Ihr örtlicher Grundversorger die Gasbelieferung und tritt damit als Ersatzversorger auf. Sofern Sie gegenüber Ihrem insolventen Anbieter noch offene Forderungen haben, können Sie diese lediglich beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie eine jährliche Vorauszahlung Ihrer Gaskosten bzw. Abschläge geleistet haben.

Sobald Ihr Gasversorger Insolvenz angemeldet hat, sollten Sie sich nach einem neuen Anbieter umschauen. Sie sind zwar generell über die Grundversorgung abgesichert, jedoch handelt es sich bei den Grundversorgertarifen häufig um teurere Angebote. Suchen Sie sich daher einen Versorger, bei dem Sie deutlich sparen können. Dies ist u. a. durch die Inanspruchnahme von Neukundenboni und Rabatten möglich.

Gasversorger und Grundversorger

Grundversorger sind meist die örtlichen Stadtwerke, wobei es auch hier Ausnahmen gibt. So ist der Anbieter Vattenfall z. B. Grundversorger in Berlin und Hamburg und somit überregional in Deutschland tätig. Im Allgemeinen sind Grundversorger lokale Gasversorger, die Ihr Gas über regionale Netzbetreiber an Endkunden liefern. In der Bundesrepublik gibt es über 700 Gasnetzbetreiber. Im Gegensatz dazu handeln nur gut 70 Unternehmen mit Gas.

Die Energie-Grundversorgung ist gesetzlich geregelt und begründet daher einen rechtlichen Anspruch auf die Versorgung mit Gas. Dabei gilt der Gasversorger als Grundversorger, der die meisten Haushalte im jeweiligen Netzgebiet mit Gas versorgt.