www.billiger-strom.com

Gasanbieter kündigen + wechseln!

Gasanbieter kündigen Sie können Ihren Gasanbieter schnell und einfach kündigen. Das ist vor allem dann notwendig, wenn Sie Ihren aktuellen Versorger wechseln möchten. Kündigen Sie Ihren Gasvertrag nicht rechtzeitig, verlängert dieser sich automatisch um ein weiteres Jahr. Das heißt, dass Sie Ihren Anbieter erst zum Ablauf der Vertragsverlängerung kündigen können. Ausnahmen bestehen lediglich bei Sonderkündigung.

Für die ordnungsgemäße Kündigung ist die Einhaltung der Kündigungsfrist entscheidend. Diese beträgt bei den meisten Anbietern vier bis sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Am sichersten ist es, wenn Sie die Kündigung rechtzeitig erstellen und per Einschreiben absenden. Das tun Sie idealerweise gut zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist. Alternativ bieten Ihnen einige Gasanbieter eine Kündigungsmöglichkeit an. Das gilt vor allem dann, wenn Sie Ihren Anbieter online wechseln möchten. Der Gas-Kündigungsservice gehört heute zum Standard und betrifft in erster Linie Wechsler.

Gründe für die Gas-Kündigung

Es gibt viele Gründe, die für die Kündigung Ihres Gasanbieters sprechen. Diese sind in der Regel individuell und von Ihrem persönlichen Wechselverhalten abhängig. So entscheiden sich die meisten Verbraucher für eine Kündigung Ihres Gasversorgers, weil Sie einen günstigeren Anbieter bzw. einen günstigeren Tarif gefunden haben. Es gibt jedoch auch noch weitere Kündigungsgründe:

  • Umzug in eine andere Stadt
  • Preiserhöhung durch den Anbieter
  • Tod des Vertragsnehmers
  • Nutzung eines Gemeinschaftsanschluss
  • günstige Gas-Angebote mit Prämien etc.

Sofern Sie Ihren Anschluss abmelden möchten, haben Sie ein zweiwöchiges Kündigungsrecht. Dieses gilt unabhängig von der Restlaufzeit Ihres Gasvertrages.

Kündigungsfristen & Vertragslaufzeiten beachten

Die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten unterscheiden sich je nach Anbieter. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Abschluss Ihres Vertrages auf sämtliche Vertragsdetails achten und auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres neuen Anbieters lesen. Hieraus entnehmen Sie die exakten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen für Ihren Gasvertrag. Die Vertragslaufzeiten bewegen sich zwischen 0 bis 24 Monaten, wobei ein 12-Monats-Vertrag gängiger Standard ist. Wir empfehlen Ihnen einen 24 Monats-Vertrag nur dann, wenn Sie für die Dauer der gesamten Mindestvertragslaufzeit eine Preisgarantie erhalten, die Sie vor unterjährigen Preiserhöhungen durch Ihren Gasanbieter schützt.

Die Kündigungsfrist liegt regulär bei null bis drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Eine faire Kündigungsfrist sollte sechs Wochen nicht überschreiten, wobei dies ebenfalls von der Dauer der Mindestvertragslaufzeit abhängig ist.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

Wenn Sie umziehen, haben Sie nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt Ihr Umzug innerhalb der gleichen Stadt bzw. Region, haben Sie nur ein bedingtes Sonderkündigungsrecht. Dieses entfällt, wenn Ihr alter Anbieter Sie auch an Ihrer neuen Adresse zu den vertraglich vereinbarten Konditionen mit günstigem Gas versorgen kann. Ist dies nicht möglich, haben Sie Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung.

Ist eine Sonderkündigung bei einer Gaspreiserhöhung möglich?

Bei einer Gaspreiserhöhung haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Preiserhöhung nicht vertraglich vereinbart ist. Haben Sie beispielsweise eine Preisgarantie für zwei Jahre erhalten, so darf der Anbieter Ihre Konditionen nicht einfach so anpassen. Tut er dies dennoch, haben Sie Anspruch auf die Sonderkündigung Ihres Gasvertrages. Die Sonderkündigung ist auch dann möglich, wenn staatliche Abgaben und Umlagen wie zum Beispiel die EEG-Umlage steigen. Dies betrifft auch die künftige CO2-Bepreisung von anfänglich 25 € pro Tonne CO2-Emissionen.

Muss ich meinen Gasanbieter selbst kündigen?

Bei einem klassischen Gasanbieterwechsel brauchen Sie Ihren Gasanbieter nicht selbst kündigen. In diesem Fall gehört es zum Service Ihres neuen Gasversorgers, dass er die Kündigung Ihres alten Anbieters für Sie übernimmt. Wenn Sie sich jedoch dazu entschließen, Ihren bestehenden Vertrag selbst zu kündigen, haben Sie die 100prozentige Sicherheit, dass sämtliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund ist die schriftliche und separate Kündigung empfehlenswert. Kündigen Sie Ihren Gasanbieter aufgrund einer Preiserhöhung, sind Sie sogar dazu verpflichtet, ein schriftliches Kündigungsschreiben an Ihren Anbieter zu verfassen.

  • Gaswechsel: Kündigung durch den neuen Anbieter möglich
  • Gaspreiserhöhung: eigenständige Kündigung erforderlich

Welche Angaben gehören in das Kündigungsschreiben?

Möchten Sie ein eigenes Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie unbedingt Ihre Anschrift, Ihre Zählernummer sowie Ihre Kundennummer aufführen. Auf diese Weise kann Sie Ihr aktueller Gasanbieter direkt zuordnen und Ihr Anliegen schneller und vor allem sicher bearbeiten. Sofern Sie sich für eine Gasanbieter Kündigung entschieden haben, ist es wichtig, dass Sie Ihren Kündigungswunsch direkt äußern. Das tun Sie praktischerweise direkt in der Betreffzeile Ihres Kündigungsschreibens.

Zusammengefasst sind folgende Angaben wichtig:

  • Empfänger-und Absender-Anschrift

  • Kundennummer, Zählernummer

  • Datum des Kündigungsschreibens

  • konkrete Äußerung der Kündigung

  • letzter Versorgungstag

  • Bitte um Kündigungsbestätigung

  • persönliche Unterschrift

Muster und Vorlagen in PDF

Sie müssen Ihr Kündigungsschreiben an Ihren Gasanbieter nicht selbst formulieren. Im Internet finden Sie eine Vielzahl an Mustern und Vorlagen, die Sie mit Ihren personenbezogenen Daten ergänzen können. Nutzen Sie hierfür kostenlose PDF-Vorlagen, die idealerweise die korrekte Anschrift Ihres Gasversorgers enthalten. Beachten Sie, dass Sie bei der Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechtes dieses auch konkret äußern. Das heißt, dass die Angabe des Kündigungsgrundes erforderlich ist.

Gasanbieter erst vergleichen, dann kündigen

Bevor Sie Ihren Gasanbieter kündigen, ist es empfehlenswert, wenn Sie die Preise der verschiedenen Gasanbieter neu vergleichen. Geben Sie dazu Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Gasverbrauch in Kilowattstunden in unseren Rechner ein und klicken anschließend auf „Tarife vergleichen“. In nur wenigen Sekunden erfahren Sie, ob sich der Gaswechsel für Sie wirklich lohnt. Je nach Anbieter, Tarif und Region sind pro Haushalt Ersparnisse von bis zu mehreren Hundert Euro möglich. Haben Sie einen günstigeren Anbieter gefunden, ist das ein guter Grund Ihren laufenden Gasvertrag zu kündigen bzw. zu beenden. Eine Unterbrechung der Gasversorgung brauchen Sie grundsätzlich nicht befürchten, da diese durch Ihren örtlichen Grundversorger garantiert wird.

  • Gaspreise der Anbieter vergleichen
  • Ersparnis ausrechnen und ggf. wechseln
  • alten Gasanbieter kündigen

Gasanbieter vergleichen
Postleitzahl eingeben
Ortsangabe
150m² Wohnung
Verbrauch

Vorteile unseres kostenlosen Gasvergleiches

Der Gasvergleich auf BILLIGER-STROM.com hat viele Vorteile. So können Sie nach der Eingabe Ihres aktuellen Vergleichstarifes direkt sehen, wieviel Sie im ersten Vertragsjahr einsparen können. Nutzen Sie Neukundenboni und Cashback-Prämien, die Ihren jährlichen Effektivpreis erheblich reduzieren. Darüber hinaus können Sie auf der Grundlage vorhandener Kundenbewertungen einsehen, wie beliebt die einzelnen Anbietertarife sind. Unser Vergleich ist kostenlos, transparent und überregional.

Kündigungsfristen der einzelnen Gasanbieter

Wie bereits erwähnt, haben die einzelnen Gasanbieter unterschiedliche Kündigungsfristen. Diese orientieren sich jedoch nicht nur an den Anbietern sondern auch an den angebotenen Tarifen. So ist es üblich, dass ein Gastarif ohne Mindestvertragslaufzeit regulär auch keine feste Kündigungsfrist hat. Sind Sie aktuell noch bei Ihrem örtlichen Grundversorger, beträgt Ihre Kündigungsfrist zwei Wochen.