Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Gas beheizen, erhalten Sie einmal im Jahr eine Gasrechnung. Das gilt vor allem dann, wenn Sie als Haus- bzw. Wohnungseigentümer in Ihren eigenen vier Wänden wohnen und der Gasvertrag auf Ihren Namen läuft. Andernfalls erfolgt die jährliche Gasabrechnung über die Eigentümergemeinschaft bzw. über die zuständige Hausverwaltung, die die entstehenden Gaskosten über die Betriebskosten verrechnet.
Regulär zahlen Sie jeden Monat einen Abschlag für Ihre Gaskosten. Dieser orientiert sich an Ihrem geschätzten Gasverbrauch und ist maßgeblich für die Erstellung Ihrer jährlichen Gasrechnung. So erhalten Sie zum Ende einer Vertragsperiode von max. einem Jahr eine ausführliche Gas-Endabrechnung, die Ihren tatsächlichen Verbrauch berücksichtigt. Daraus ergibt sich entweder eine Rückzahlung bereits gezahlter Abschläge oder eine Nachzahlung. Im Falle einer Gas-Nachzahlung war Ihr tatsächlicher Verbrauch höher als Ihr geschätzter Verbrauch, so dass dies automatisch Mehrkosten für Sie bedeutet.
Die Gasrechnung zeigt Ihnen die vollständigen Kosten der jeweiligen Abrechnungsperiode für Ihren Gaszähler. Dabei teilen sich die Gesamtkosten in eine fixe monatliche Grundgebühr sowie die variablen Verbrauchskosten auf. Da sich die Verbrauchskosten aus Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis pro Kilowattstunde und Ihrem Gasverbrauch in kWh ergeben, sprechen wir bei diesem Kostenblock von einer leistungsbezogenen Abrechnung. Die angegeben Daten sind Bruttodaten und beinhalten die Mehrwertsteuer und die Erdgassteuer, die Teil des Arbeitspreises sind. Die folgende Beispielrechnung soll Ihnen die Zusammensetzung der Gasrechnung verdeutlichen.
Achtung: Einige Gasrechnungen werden in Kubikmetern (m³) angegeben und setzen die Angabe eines Brennwertes und einer Zustandszahl voraus. Zudem sind Angaben zum Energiemix gesetzlich verpflichtend. Dazu gehört auch die Angabe möglicher CO2-Emissionen.
Ist Ihre Gasrechnung zu hoch, kann dies unterschiedliche Gründe haben. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Grund- bzw. Arbeitspreis nicht gestiegen ist und schauen Sie sich Ihren jährlichen Gasverbrauch an. Sofern vorhanden, sollten Sie Ihre aktuelle Abrechnung mit Ihrer Vorjahresrechnung abgleichen. So können Sie sehen, ob entweder der Preis oder Ihr Verbrauch gestiegen ist. In beiden Fällen haben Sie nur drei Handlungsmöglichkeiten:
Nicht immer stimmt die Rechnung Ihres Gasanbieters mit Ihren korrekten Angaben überein, da sich auch bei großen Anbietern Fehler einschleichen können. Diese können teuer werden. Aus diesem Grund sollten Sie immer Ihre Gasabrechnung prüfen und bei Fehlern sofort Widerspruch einreichen. Fällt Ihnen der Fehler nicht auf, müssen Sie die Rechnung begleichen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie die Gasrechnung nachvollziehen können, um diese umfassend zu überprüfen.
Die meisten Rechnungen sind nach einem ähnlichen Muster aufgebaut. In der Regel finden Sie bereits auf der ersten Seite die Verbrauchsmenge in Kubikmetern. Die Kubikmeter werden mit der Zustandszahl und dem Brennwert multipliziert, um die verbrauchten Kilowattstunden zu berechnen. Einzelheiten und Rechnungsdetails können Sie aus den Folgeseiten Ihrer Gasrechnung entnehmen.
Zunächst sollten Sie Ihre Rechnung eigenständig prüfen. Sind Sie mit der Rechnung überfordert, empfehlen wir Ihnen direkt mit Ihrem Versorger in Kontakt zu treten. Dieser kann Ihnen wichtige Fragen beantworten und Sie bei der Rechnungsprüfung unterstützen. Darüber hinaus gibt es unabhängige Institutionen, die Ihnen bei der Prüfung Ihrer Gasrechnung behilflich sein können. Dazu gehört z. B. der Bund der Energieverbraucher. Beachten Sie jedoch, dass die professionelle Prüfung von Rechnungen nur Mitgliedern möglich ist und zudem eine Kostenpauschale anfällt. Alternativ dazu können Sie sich jederzeit an Verbraucherorganisationen wie z. B. die örtlichen Verbraucherzentralen wenden, um mögliche Unklarheiten zu klären.
Der Brennwert und der Heizwert sind unterschiedliche Angaben. Der Heizwert bezeichnet nur die Wärmeenergie, welche bei der Verbrennung des Gases entsteht. Der Brennwert hingegen enthält auch die Wärme, die durch die Kondensation des entstehenden Wasserdampfes freigesetzt wird. Der Brennwert liegt in der Regel knapp sechs Prozent über dem Heizwert und ist zudem für die Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden notwendig.
Wer die Gasabrechnung bezahlt, hängt häufig vom baulichen Zustand einer Immobilie ab. Verfügt Ihre Wohnung über einen eigenen Gaszähler, erfolgt die Abrechnung direkt über Sie als Eigentümer bzw. Mieter der jeweiligen Immobilie. Das heißt auch, dass Sie Ihren Gasvertrag direkt mit dem Gasanbieter abschließen können und entsprechende Abschlagszahlungen ohne Umwege begleichen. Bei zentral beheizten Immobilien mit mehreren Wohnungseinheiten ist es hingegen etwas schwieriger. Hier erfolgt die Abrechnung der Gaskosten regulär über die Eigentümer bzw. über die damit beauftragte Hausverwaltung. Entsprechende Abschlagszahlungen können über die Nebenkostenvorauszahlung für Ihre Heizung und Ihr Warmwasser realisiert werden. Als Basis gelten vorhandene Verbrauchsdaten.
In der Regel ist eine rückwirkende Gasabrechnung nur selten möglich. Schließlich muss der Gasanbieter darauf vertrauen, dass Sie nach einem Jahr in der Lage sind, die volle Rechnungshöhe sofort und unmittelbar nach Rechnungslegung zu begleichen. Die Anbieter nutzen bevorzugt das Modell der Abschlagszahlung, da somit große Rechnungssummen bei der Gasabrechnung vermieden werden. Dies gilt sowohl für Rückzahlungen als auch Nachzahlungen.
Die Aufbewahrungsfrist liegt bei drei Jahren, wobei Sie als Verbraucher nicht dazu verpflichtet sind, die Gasabrechnungen aufzuheben. Die Aufbewahrung betrifft in erster Linie Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Vermieter. Nach Ablauf der Frist verjähren sämtliche Ansprüche und Forderungen, die sich aus der Abrechnung ergeben.