Die jährliche Stromrechnung zeigt Ihren tatsächlichen Stromverbrauch sowie die damit verbundenen Kosten an. In der Regel zahlen Sie als Stromkunde monatlich einen festen Abschlag, der sich an Ihren geschätzten Verbrauchswerten orientiert. In der Jahresabrechnung werden die gezahlten Beträge mit den tatsächlichen Verbrauchswerten abgestimmt und entsprechend abgerechnet.
Liegt der tatsächliche Verbrauch höher als ursprünglich angenommen, wird eine Nachzahlung fällig. Bei einem niedrigeren Verbrauch erhalten Sie eine Erstattung. Je nach nachdem, ob Sie eine Erstattung oder eine Nachzahlung erhalten, können Ihre künftigen Abschläge angepasst werden. Auf Wunsch können Sie auch freiwillig eine höhere monatliche Abschlagszahlung leisten, so dass die Wahrscheinlichkeit einer Erstattung höher ist, als die einer Nachzahlung.
Für Sie als Kunden sind insbesondere der zukünftige Abschlagsplan, als auch der finale Rechnungsbetrag relevant. Diese Angaben finden Sie regulär auf der ersten Seite Ihrer Stromrechnung. Hier werden der tatsächliche Abrechnungsbetrag mit Mehrwertsteuer sowie die bereits gezahlten Abschläge aufgeführt. Die künftigen Abschläge basieren auf dem tatsächlichen Verbrauch sowie dem aktuellen Preis für eine Kilowattstunde Strom.
Auf den folgenden Seiten Ihrer Stromrechnung finden Sie Informationen wie die Nummer des Zählers und die Zählerstände zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums. Ebenfalls wichtig sind die Angaben zum Stromtarif, Grundpreis und Arbeitspreis. Der Gesetzgeber fordert eine Reihe von Pflichtangaben, zu denen beispielsweise die Stromkennzeichnung, die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist und der nächstmögliche Kündigungstermin gehören.
Bei einem Abschlag handelt es sich um eine regelmäßige, in der Regel monatliche Anzahlung für die Stromlieferung. Die Höhe der Abschlagszahlung an den Stromlieferanten ergibt sich aus dem aktuellen Strompreis sowie dem geschätzten Jahresverbrauch in Ihrem Haushalt. Dabei werden die geschätzten Kosten auf 11 bzw. 12 Monate verteilt, um den finalen Abschlag pro Monat zu berechnen.
Regulär wird der neue Abschlag auf Basis von Vorjahreswerten bestimmt. Häufig erhalten Sie auch eine Zwischenrechnung, aus der die aktuellen Verbrauchswerte zu entnehmen sind.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob sich Ihr Stromverbrauch in einem normalen Rahmen bewegt? Um dies zu überprüfen, sollten Sie entsprechende Vergleichswerte als Basis nehmen. Generell können die folgenden Werte als durchschnittliche Richtwerte angesehen werden:
Der tatsächliche Jahresverbrauch hängt neben der Anzahl der Personen im Haushalt noch von weiteren Faktoren ab. Dabei spielt vor allem auch Ihre Wohnungsgröße sowie die Anzahl Ihrer Haushaltsgeräte eine wichtige Rolle. Wie allgemein bekannt, haben Wäschetrockner, Waschmaschinen sowie der Herd und der Kühlschrank einen hohen Stromverbrauch, der sich maßgeblich auf die Höhe Ihrer Stromrechnung auswirkt. Zudem hat die Warmwasseraufbereitung mit Strom ebenfalls einen großen Einfluss auf den Jahresverbrauch. So kann ein Durchlauferhitzer 1.000 kWh pro Jahr oder mehr verbrauchen.
Allgemein sieht der Gesetzgeber nach § 199 Abs. 1 BGB für Forderungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Aufgrund einer schwammigen Formulierung in der Stromgrundversorgungsverordnung ist hier die Rechtslage jedoch nicht eindeutig. Als Verbraucher können Sie ausschließlich innerhalb von drei Jahren ab Zustellung der Stromrechnung auf eine fehlerhafte bzw. unrechtmäßige Rechnung reagieren.
Mit Blick auf die gesetzliche Verjährungsfrist sollten Sie die Stromrechnung mindestens drei Jahre aufbewahren. Dabei beginnt die Verjährungsfrist nicht mit dem Ende des Kalenderjahres, da hier in erster Linie der Tag der Rechnungsstellung entscheidend ist. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie auf das folgende Kalenderjahr eine Frist von drei Jahren addieren und diese Zeit als Aufbewahrungsfrist heranziehen.
Versuchen Sie in jedem Fall eine anwaltliche Auseinandersetzung zu vermeiden, da der mögliche Streitwert vermutlich deutlich unterhalb von Anwalts- und Gerichtskosten liegt.
Sind die Angaben in Ihrer Zwischen- bzw. Jahresabrechnung korrekt, haben Sie nur zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Stromkosten auf einfachem Wege senken können:
Ein Wechsel des Stromanbieters lohnt sich vor allem dann, wenn Sie durch einen einfachen und schnellen Wechsel bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen können. Neukunden- und Treueboni machen genau das möglich. Hinzu kommen regelmäßige Cashback-Aktionen, bei der Sie nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss Geld auf Ihr Konto zurückerhalten. Besonders groß ist der Wechselvorteil zudem, wenn Sie in regelmäßigen Abständen und am besten jährlich wechseln. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf Ihre Stromrechnung, sondern auch positiv auf das Wettbewerbsverhalten der Stromanbieter aus, die um jeden Neukunden buhlen.
Sofern die Stromkosten berufsorientiert sind, haben Sie die Möglichkeit diese in Ihrer privaten Steuererklärung anzugeben und abzusetzen. Dies ist u. a. dann möglich, wenn Sie ein privates Arbeitszimmer haben, in dem Sie einer hauptberuflichen bzw. nebenberuflichen zur versteuernden Tätigkeit nachgehen. Nutzen Sie hierfür die Einträge unter Werbungskosten bei einer nichtselbständigen Tätigkeit bzw. die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei einer selbstständigen Tätigkeit.