Strompreiserhöhungen sind heute Standard, da die Stromanbieter die steigenden Kosten bei der Stromproduktion eins zu eins an ihre Kunden weitergeben. Hinzu kommt die jährliche Anpassung von staatlichen Abgaben und Umlagen, die sich unter anderem in der Erhöhung der EEG-Umlage äußert. Diese ist jedoch nur ein kleiner Beitrag zur Energiewende. Der weitaus größere Kostenpunkt entsteht durch die Produktion von umweltfreundlichem Ökostrom, der die fortlaufende Errichtung von Wind- und Wasserkraftwerken voraussetzt.
Da Deutschland ein Vorreiter in der Energiewende ist, sind die Strompreise in Deutschland besonders hoch. Das zeigt sich vor allem in der letzten großen Preiserhöhung im ersten Halbjahr 2022, bei der Hunderte Stromanbieter und Grundversorger ihre Cent-Preise pro kWh erhöht haben. Als Folge zahlen wir hier in Deutschland heute die höchsten Strompreise in ganz Europa und liegen auch weltweit ganz vorn. Das wird sich bis zum Ende des Jahres 2022 kaum ändern. Obwohl die EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 abgeschafft wurde, sind die Strompreise in Deutschland dennoch stark gestiegen. Hauptgrund hierfür sind die stark gestiegenen Vertriebs- und Beschaffungskosten, die die Stromanbieter an die Kunden weitergeben.
Die Gründe liegen nicht nur in der Produktion von Ökostrom, da auch die Netzentgelte stetig steigen. Diese machen heute über 25 % des gesamten Energiepreises aus. Einer der größten Kostentreiber war der deutsche Staat, da die staatlichen Steuern und Abgaben zeitweise 54 % unseres Strompreises ausmachten. Dazu gehörten neben der EEG-Umlage die Abgaben im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), Konzessionsabgaben, die Stromsteuer und letztlich auch die Mehrwertsteuer. Die jährliche Inflationsrate trägt Ihr übliches dazu bei. Diese liegt aktuell bei 10 %. (Stand: Oktober 2022).
Update: Durch den massiven Anstieg der Vertriebs- und Beschaffungskosten von ca. 8 Cent pro kWh in 2021 auf 14 Cent pro kWh in 2022 haben sich die Strompreise stark erhöht. Die Begründung liegt hier nicht im Anstieg staatlicher Steuern und Abgaben. Ganz im Gegenteil, um die Bürger von hohen Strompreisen zu entlasten, hat die Bundesregierung die EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 abgeschafft. Damit sollen die stetig steigenden Energiepreise abgefedert werden, die sich spätestens seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges im Februar 2022 massiv erhöht haben.
Der stärkste Stromkostentreiber liegt derzeit auf den hohen Gaspreisen, da Gas zur Erzeugung von Strom Verwendung findet und derzeit sehr teuer ist. Das heißt auch, dass ein niedrigerer Gaspreis den Strompreiserhöhungen entgegen wirken kann.
Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2023 viele Grundversorger ihre Preise erhöhen werden und müssen. Das liegt daran, dass die einst günstig erworbenen Strommengen sich langsam aufbrauchen und die Börsenstrompreise in der Zwischenzeit stark gestiegen sind. Diese Kosten geben die Versorger an die Kunden weiter. Positiv ist jedoch, dass der Staat ab dem 01. März 2022 einen Strompreisdeckel von 40 Cent pro kWh festlegt, so dass Sie maximal 40 Cent pro kWh Strom bezahlen. Die staatliche Unterstützung gilt zunächst bis zum Frühjahr 2023 und berücksichtigt einen Verbrauch von 80 % des Vorjahres.
Sie können innerhalb der genannten vier Wochen auf Ihre Strompreiserhöhung reagieren. Im Vorfeld empfehlen wir Ihnen jedoch, die Preisanpassung zu überdenken und Ihre persönlichen Mehrkosten zu errechnen. Diese Angaben sind wichtig, um bei der Suche nach einem günstigeren Stromtarif einen klaren Vergleich ziehen zu können.
Ihr Stromanbieter kann Ihren vertraglich vereinbarten Preis nicht willkürlich erhöhen. Ganz im Gegenteil, jede Erhöhung des Strompreises ist entsprechend zu begründen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, welche Kostenfaktoren steigen. Betrifft dies die Anpassung staatlicher Abgaben und Umlagen sind Sie als Endverbraucher häufig machtlos, da angebotene Preisgarantien nur beschränkt gelten und keine staatlichen Gebühren berücksichtigen.
Haben Sie eine Preisgarantie vereinbart, sind Sie vor steigenden Produktions-, Vertriebs- und Netznutzungsgebühren geschützt. Beachten Sie jedoch, dass Preisgarantien zeitlich begrenzt sind und sich häufig nur auf die Mindestvertragslaufzeit beziehen. Anbieter wie E.ON und innogy SE bieten eine maximale Preisgarantie von bis zu 33 Monaten, was für den deutschen Strommarkt schon sehr hoch ist. Doch auch diese Zeit geht vorbei. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit steht Ihrem Stromanbieter das Recht zu, Ihren aktuellen Preis zu erhöhen, um steigende Kosten bei der Beschaffung und im Vertrieb auszugleichen. Eine Begründung der Strompreiserhöhung ist in jedem Fall erforderlich.
Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hat im Dezember 2018 unerlaubte Strompreiserhöhungen von bis zu 15 % angekündigt. Dabei war nicht einmal klar, wie sich die Preiserhöhung zusammensetzt. Im Weiteren wurden keine Preisgarantien berücksichtigt und die zu zahlenden Preise unabhängig von bestehenden Sicherheiten erhöht. Wie sich später herausstellen sollte, war das der letzte Versuch die angeschlagene BEV vor der Insolvenz zu retten. Das Insolvenzverfahren wurde am 16. Oktober 2019 eröffnet. Das Recht auf Sonderkündigung bestand.
Bei eventuellen Unklarheiten oder gar Berechnungsfehlern möchten wir Sie bitten, sich direkt mit Ihrem aktuellen Stromanbieter in Verbindung zu setzen. Das gilt vor allem dann, wenn sich in Ihrem Strompreiserhöhungsschreiben für 2022 Fehler eingeschlichen haben. Achten Sie darauf, dass die Preiserhöhung begründet wird und wie sich diese zusammensetzt. Haben Sie einen Vertrag mit Preisgarantie, darf die Preiserhöhung nur staatliche Gebühren und Umlagen betreffen. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Stromvertrag unter dem Punkt "eingeschränkte Preisgarantien".
Sie können Ihren Widerspruch nur in Form einer außerordentlichen Kündigung äußern, indem Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt hingegen nur bei Abschluss von Neuverträgen und ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. Darüber hinaus ist ein Widerspruch schwierig und rechtlich nicht bindend.
Sie haben bei jeder Strompreiserhöhung ein Anrecht auf Sonderkündigung. Von diesem können Sie auch dann Gebrauch machen, wenn Ihre Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, wobei Sie Ihren Vertrag sofort kündigen können. Ein vertraglicher Ausschluss der Sonderkündigung ist nicht möglich. Im Weiteren gilt eine außerordentliche Kündigung auch bei Tod und ggf. bei Umzug.
Haben Sie eine Strompreiserhöhung erhalten? Dann zögern Sie nicht lange und nutzen Sie unseren Strompreisvergleich auf BILLIGER-STROM.com. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Stromverbrauch in unseren Rechner ein und vergleichen Sie die Tarife der Stromanbieter mit Ihrem aktuellen Strompreis. Dabei können Sie regulär bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Gerade als Neukunde und Wechsler erhalten Sie attraktive Prämien wie Cashback, Sofortbonus und Einmalgutschriften.
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