Strompreiserhöhung 2022 — jetzt wechseln!
Strompreiserhöhungen sind heute Standard, da die Stromanbieter die steigenden Kosten bei der Stromproduktion eins zu eins an ihre Kunden weitergeben. Hinzu kommt die jährliche Anpassung von staatlichen Abgaben und Umlagen, die sich unter anderem in der Erhöhung der EEG-Umlage äußert. Diese ist jedoch nur ein kleiner Beitrag zur Energiewende. Der weitaus größere Kostenpunkt entsteht durch die Produktion von umweltfreundlichem Ökostrom, der die fortlaufende Errichtung von Wind- und Wasserkraftwerken voraussetzt.
Da Deutschland ein Vorreiter in der Energiewende ist, sind die Strompreise in Deutschland besonders hoch. Das zeigt sich vor allem in der letzten großen Preiserhöhung Anfang Januar 2020, bei der Hunderte örtliche Grundversorger ihre Cent-Preise pro kWh erhöht haben. Als Folge zahlen wir hier in Deutschland heute die höchsten Strompreise in ganz Europa und liegen auch weltweit ganz vorn. Das wird sich auch in 2022 kaum ändern. Die Höhe der EEG-Umlage ist zwar von 6,5 Cent pro kWh auf 3,7 Cent abgesunken, jedoch sind die Börsenstrompreise seit dem Sommer 2021 wortwörtlich explodiert.

Warum werden die Strompreise stetig erhöht?
Die Gründe liegen nicht nur in der Produktion von Ökostrom, da auch die Netzentgelte stetig steigen. Diese machen heute über 25 % des gesamten Energiepreises aus. Der größte Kostentreiber ist jedoch der deutsche Staat, da inzwischen über 54 % unseres Strompreises auf staatlichen Steuern und Abgaben beruht. Dazu gehören neben der EEG-Umlage die Abgaben im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), Konzessionsabgaben, die Stromsteuer und letztlich auch die Mehrwertsteuer. Die jährliche Inflationsrate trägt Ihr übliches dazu bei. Diese liegt durchschnittlich bei 1,5 %.
- Förderung von Ökostrom durch innovative Technologien
- Anstieg von Netznutzungsentgelten in Deutschland
- Erhöhung der EEG-Umlage, steigende Abgaben und Steuern
- jährliche Inflationsrate
Wie lange vorher muss mir die Preiserhöhung mitgeteilt werden?
Grundsätzlich sind Strompreiserhöhungen bis zu vier Wochen im Voraus schriftlich anzukündigen, wobei die meisten Preiserhöhungen zum Jahreswechsel erfolgen. Hintergrund ist der, dass die Anpassung der EEG-Umlage jeweils zum 01. Januar eines neuen Jahres fällig wird. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sie das Preiserhöhungsschreiben bis spätestens Ende November bzw. Anfang Dezember eines Jahres erhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Strompreisanpassung stattfindet.
Sie können innerhalb der genannten vier Wochen auf Ihre Strompreiserhöhung reagieren. Im Vorfeld empfehlen wir Ihnen jedoch, die Preisanpassung zu überdenken und Ihre persönlichen Mehrkosten zu errechnen. Diese Angaben sind wichtig, um bei der Suche nach einem günstigeren Stromtarif einen klaren Vergleich ziehen zu können.
Welche Erhöhungen sind erlaubt?
Ihr Stromanbieter kann Ihren vertraglich vereinbarten Preis nicht willkürlich erhöhen. Ganz im Gegenteil, jede Erhöhung des Strompreises ist entsprechend zu begründen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, welche Kostenfaktoren steigen. Betrifft dies die Anpassung staatlicher Abgaben und Umlagen sind Sie als Endverbraucher häufig machtlos, da angebotene Preisgarantien nur beschränkt gelten und keine staatlichen Gebühren berücksichtigen.
Haben Sie eine Preisgarantie vereinbart, sind Sie vor steigenden Produktions‑, Vertriebs- und Netznutzungsgebühren geschützt. Beachten Sie jedoch, dass Preisgarantien zeitlich begrenzt sind und sich häufig nur auf die Mindestvertragslaufzeit beziehen. Anbieter wie E.ON und innogy SE bieten eine maximale Preisgarantie von bis zu 33 Monaten, was für den deutschen Strommarkt schon sehr hoch ist. Doch auch diese Zeit geht vorbei. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit steht Ihrem Stromanbieter das Recht zu, Ihren aktuellen Preis zu erhöhen, um steigende Kosten bei der Beschaffung und im Vertrieb auszugleichen. Eine Begründung der Strompreiserhöhung ist in jedem Fall erforderlich.
Hinweis zum Vorgehen der BEV im Dezember 2018
Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hat im Dezember 2018 unerlaubte Strompreiserhöhungen von bis zu 15 % angekündigt. Dabei war nicht einmal klar, wie sich die Preiserhöhung zusammensetzt. Im Weiteren wurden keine Preisgarantien berücksichtigt und die zu zahlenden Preise unabhängig von bestehenden Sicherheiten erhöht. Wie sich später herausstellen sollte, war das der letzte Versuch die angeschlagene BEV vor der Insolvenz zu retten. Das Insolvenzverfahren wurde am 16. Oktober 2019 eröffnet. Das Recht auf Sonderkündigung bestand.
Was kann ich gegen eine Strompreiserhöhung tun?
Im Grunde genommen haben Sie nur zwei Möglichkeiten. Sie können die Strompreiserhöhung annehmen oder ablehnen, wobei Sie grundsätzlich ein Recht auf Sonderkündigung haben. Dieses sollten Sie nutzen, wenn Sie zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln möchten. Sie sind daher nicht gezwungen, die angekündigte Strompreiserhöhung für 2020 zu akzeptieren. Die Entscheidung über den Anbieter- bzw. Tarifwechsel liegt ganz allein bei Ihnen. Möchten Sie auch zukünftig nicht zu viel für Ihren Strom bezahlen, können wir Ihnen den Stromwechsel nur wärmstens empfehlen.
- Sonderkündigungsrecht nutzen und Anbieter wechseln
- Strompreiserhöhung akzeptieren und auf Richtigkeit prüfen
Bei eventuellen Unklarheiten oder gar Berechnungsfehlern möchten wir Sie bitten, sich direkt mit Ihrem aktuellen Stromanbieter in Verbindung zu setzen. Das gilt vor allem dann, wenn sich in Ihrem Strompreiserhöhungsschreiben für 2020 Fehler eingeschlichen haben. Achten Sie darauf, dass die Preiserhöhung begründet wird und wie sich diese zusammensetzt. Haben Sie einen Vertrag mit Preisgarantie, darf die Preiserhöhung nur staatliche Gebühren und Umlagen betreffen. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Stromvertrag unter dem Punkt “eingeschränkte Preisgarantien”.
Kann ich Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen?
Sie können Ihren Widerspruch nur in Form einer außerordentlichen Kündigung äußern, indem Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt hingegen nur bei Abschluss von Neuverträgen und ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. Darüber hinaus ist ein Widerspruch schwierig und rechtlich nicht bindend.

Hinweise zum Sonderkündigungsrecht
Sie haben bei jeder Strompreiserhöhung ein Anrecht auf Sonderkündigung. Von diesem können Sie auch dann Gebrauch machen, wenn Ihre Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, wobei Sie Ihren Vertrag sofort kündigen können. Ein vertraglicher Ausschluss der Sonderkündigung ist nicht möglich. Im Weiteren gilt eine außerordentliche Kündigung auch bei Tod und ggf. bei Umzug.
- Bei Strompreiserhöhung jederzeit möglich
- Kündigungsfrist: zwei Wochen
Strompreisvergleich nutzen, wechseln und sparen!
Haben Sie eine Strompreiserhöhung erhalten? Dann zögern Sie nicht lange und nutzen Sie unseren Strompreisvergleich auf BILLIGER-STROM.com. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Stromverbrauch in unseren Rechner ein und vergleichen Sie die Tarife der Stromanbieter mit Ihrem aktuellen Strompreis. Dabei können Sie regulär bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Gerade als Neukunde und Wechsler erhalten Sie attraktive Prämien wie Cashback, Sofortbonus und Einmalgutschriften.
- Postleitzahl eingeben (z. B. 10178 für Berlin)
- Jahresverbrauch eingeben (z. B. 2.500 kWh)