Ein Gasvertrag regelt die Gasversorgung für einen bestimmten Gasanschluss und legt die vereinbarten Konditionen für die genannte Verbrauchsstelle fest. Dazu gehören neben der Angabe von Grund- und Verbrauchspreisen auch Informationen zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Der Gasvertrag berücksichtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters, so dass Sie als Verbraucher sämtliche Vertragskonditionen und Leistungen einsehen können. Dies berücksichtigt detaillierte Hinweise zu möglichen Neukundenprämien, Rabatten und Preisgarantien.
Der folgende Ratgeber soll Sie u. a. darüber aufklären, was Sie beim Wechsel Ihres Gasvertrages zu beachten haben und welche Rechte Sie bezüglich der Themen Umzug, Kündigung und Widerruf haben. Erfahren Sie, wann sich Prämien am meisten lohnen und wie Sie beim Wechsel Ihres Gasanbieters vorgehen.
Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Gasvertrag, empfehlen wir Ihnen die Prämien der Gasanbieter miteinander zu vergleichen. Diese wirken sich maßgeblich auf die angezeigten Gaskosten aus, da es sich hier um verrechnete Effektpreise handelt. Die Prämien können sich je nach Anbieter und Tarif teils deutlich unterscheiden, wobei Sie u. a. mit den folgenden Gas-Prämien rechnen können:
Die Bonushöhe orientiert sich an Ihrem jährlichen Gasverbrauch. Dieser bestimmt zudem Ihre vereinbarten Grund- und Arbeits- bzw. Verbrauchspreise. Beachten Sie an dieser Stelle auch, dass es sich bei den Prämien häufig um Einmalzahlungen handelt, die Ihre Gaskosten lediglich für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit reduzieren. Eine transparente Berechnung der Grund- und Arbeitspreise kann daher schwierig sein. Möchten Sie Gastarife ohne Bonus einsehen, sollten Sie im Gasvergleich das Häkchen bei „Einmalige Boni einberechnen“ entfernen und anschließend auf "Angaben aktualisieren" klicken. Neben geldwerten Prämien bieten Ihnen einige Gasversorger auch Sachprämien wie z. B. Handys, Smartphones, Tablets, iPads oder Spielekonsolen an. Beachten Sie jedoch, dass Angebote mit Sachprämien häufig mit höheren Gaspreisen verbunden sind. Zudem gibt es Anbieter wie Yello, die Ihnen bei ausgewählten Tarifen eine Wunsch-Prämie (Fernseher, Waschmaschinen etc.) mit Zuzahlung versprechen.
Schließen Sie bitte keine Verträge mit einer Vorkassenzahlung ab. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen. Haben Sie mit Ihrem künftigen Gasversorger z. B. auf Grund eines negativen Schufa-Eintrages eine zusätzliche Sicherheitsleistung (Kaution) vereinbart, ist dies in Ordnung.
Üblich sind Verträge mit einer monatlichen Zahlweise, bei der die berechneten Abschläge direkt von Ihrem Konto eingezogen werden. Die Verrechnung von Kosten und Abschlägen erfolgt zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode von regulär 12 Monaten.
Bei den angebotenen Preisgarantien handelt es sich häufig um eingeschränkte Preisgarantien. Das heißt, dass die Anpassung staatlicher Abgaben, Steuern und Umlagen in der Preisgarantie nicht berücksichtigt wird. Die Garantie bezieht sich nur auf den reinen Strompreis und die damit verbundenen Kosten für die Energiebeschaffung, Produktion und den Gasvertrieb. Da Sie die gängigen Preisgarantien vor ungeplanten Preiserhöhungen durch den Anbieter schützen, haben diese dennoch ihre Vorteile. Dies gilt allerdings nur für die Dauer der Preisgarantie.
Der Gasvertrag beinhaltet grundlegende Informationen zum Gaslieferanten und zur angemeldeten Verbrauchsstelle. Dies berücksichtigt persönliche Angaben des Vertragsnehmers. Dazu gehören Ihr Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kundennummer, Gaszählernummer, Bankverbindung uvm. Darüber hinaus enthält der Gasversorgungsvertrag Angaben zu:
Bei einigen Anbietern endet das Vertragsverhältnis bei einem Umzug automatisch, so dass keine schriftliche Kündigung erforderlich ist. Es gibt jedoch auch Stromversorger, die Ihren Kunden eine Kündigungsfrist einräumen und somit auf die Zusendung einer schriftlichen Kündigung bestehen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Blick in Ihren Stromvertrag bzw. in die AGBs Ihres Stromanbieters werfen. Sollte das Vorgehen bei einem Umzug nicht klar sein, können Sie sich auch telefonisch mit Ihrem aktuellen Anbieter in Verbindung setzen und einfach nachfragen.
Sind Sie selbst Vertragsnehmer können Sie Ihren Gasanbieter zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ordnungsgemäß kündigen. Die Frist liegt regulär bei ein bis drei Monaten vor Vertragsende. Zudem erhalten Sie in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht, dass Ihnen ermöglicht, Ihren bestehenden Vertrag ohne Berücksichtigung von Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten zu beenden. Dies gilt z. B. bei:
Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Sofern Sie ordnungsgemäß Ihren Gasanbieter wechseln, kann Ihr neuer Gasversorger Ihren alten für Sie kündigen. Sollten Sie jedoch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, müssen Sie Ihren Versorger selbst kündigen. Die Kündigungsfrist liegt bei einem Monat. Ob Sie postalisch kündigen müssen oder die Kündigung auch per E-Mail abschicken können, erfahren Sie direkt von Ihrem jeweiligen Anbieter. Entsprechende Hinweise hierzu finden Sie in Ihren Gasvertragsunterlagen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich zu kündigen. So schützt Sie das gesetzliche Widerrufsrecht vor voreiligen Entscheidungen. In der Regel brauchen Sie zur Beanspruchung Ihres Widerrufrechtes keine Begründung angeben. Das heißt, Sie können Ihren Gasvertrag selbst dann widerrufen, wenn Sie ein günstigeres Gasangebot gefunden haben.
Hin und wieder unterscheiden wir bei Gasverträgen zwischen Grundversorger- und Sonderverträgen. Wie der Name schon sagt, schließen Sie einen Grundversorgervertrag direkt mit Ihrem örtlichen Grundversorger ab. Im Gegensatz dazu bezeichnet ein Sondervertrag einen Kontrakt, den Sie mit einem freien bzw. alternativen Gasanbieter abschließen können. Das trifft vor allem auf Verträge mit überregionalen Anbietern wie z. B. Vattenfall oder E.ON zu, die nicht nur örtlicher Grundversorger sondern auch Sondervertragspartner sind.