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Treuebonus Auszahlung

Der Treuebonus ist ein Neukundenbonus für den Abschluss eines Strom- und Gasvertrages. Diesen erhalten Verbraucher (private Haushalte und Unternehmen) für ihre Vertragstreue. Der Bonus setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis mindestens 12 Monate nach dem Belieferungsbeginn besteht und für die Dauer der ersten 12 Vertragsmonate ungekündigt bleibt.

Wann erfolgt die Auszahlung des Treuebonus?

Die Auszahlung des Treuebonus erfolgt spätestens 12 Monate nach dem Beginn der Strom- und Gas-Belieferungszeit. Die Bonus-Verrechnung ist auf der jährlichen Strom- bzw. Gasrechnung zu finden, so dass hier an entsprechender Stelle eine Gutschrift ausgewiesen ist. Im Gegensatz dazu erfolgt die Auszahlung von Sofortboni sofort bzw. innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Strom- und Gasbelieferungszeit.

Der Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Treuebonus entfällt, wenn der Vertrag innerhalb der Erstvertragslaufzeit bzw. innerhalb der ersten 12 Monate beendet wird. Die Einzelheiten hierzu sind klar geregelt und im Vertrag der Stromanbieter bzw. Gasanbieter zu finden.

Verbraucher-Tipp

Als Verbraucher sollten Sie Ihren Strom- und Gasanbieter erst kündigen, wenn Sie ein günstigeres Strom- und Gasangebot gefunden haben und die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bei Ihrem alten Versorger bereits überschritten ist. Nach Abschluss der Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihren Strom- und Gasvertrag monatlich kündigen, ohne den Anspruch auf Ihren Treuebonus zu verlieren.

Bedenken Sie jedoch, dass viele Strom- und Gasverträge keinen Treuebonus berücksichtigen. Hierbei handelt es sich um Werbeboni für Neukunden, die außerhalb einer vertraglichen Vereinbarung keinen Rechtsanspruch begründen. Weiteren Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen bzw. den AGBs der Strom- und Gasversorger.