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Stromvertrag abschließen - mit Prämie!

Wenn Sie sich für einen neuen Stromanbieter entscheiden, schließen Sie mit diesem einen Stromvertrag bzw. einen Stromliefervertrag ab. Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen für die Belieferung und Abnahme von Strom und gilt solange, bis er schriftlich widerrufen bzw. gekündigt wird. Dabei ist die Kündigung u. a. bei einem Umzug, einer Strompreiserhöhung und generell zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gültig.

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Beachten Sie, dass Sie bei jedem Stromanbieterwechsel einen neuen Stromvertrag abschließen. Dieser beinhaltet sämtliche Informationen und Konditionen der Energiebelieferung, so dass die Rechte und Pflichten von Vertragsnehmern und Stromversorgern klar definiert sind. Dazu gehören u. a. der Beginn und die Dauer des Stromliefervertrages, der Name und die Adresse der Anschlussstelle sowie Hinweise zur Kündigung des Vertrages. Die jeweiligen AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen) finden Berücksichtigung.

  • bei Anbieterwechsel und Neuanschluss erforderlich
  • Vertrag regelt Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Stromvertrag abschließen

Stromvertrag im Vergleich – Vorgehen und Hinweise

Nutzen Sie unseren kostenlosen und transparenten Stromvertrag Vergleich und finden Sie schnell und einfach einen günstigen Stromtarif für Ihren Anschluss. Dafür brauchen Sie nichts weiter zu tun, als Ihre Postleitzahl (z. B. 04109 für Leipzig Zentrum), die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt bzw. alternativ Ihren geschätzten Jahresverbrauch im Vergleichsrechner eingeben. Mit nur einem Klick werden Ihnen alle verfügbaren Tarifangebote angezeigt.

Damit der Anbieterwechsel reibungslos erfolgt, sollten Sie den Vergleich so früh wie möglich vornehmen und nicht bis zum letzten Tag Ihrer Kündigungsfrist warten. Achten Sie bei der Wahl eines neuen Stromtarifes auf kurze Vertragslaufzeiten und vergleichen Sie die Höhe von Konditionen wie Boni und Cashback bzw. die Dauer möglicher Preisgarantien, die Sie vor einer außerordentlichen Preiserhöhung durch den Stromanbieter schützen.

  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beachten
  • Höhe von Boni und Cashback berücksichtigen
  • Preisgarantien für die gesamte Mindestlaufzeit ausnutzen
  • Stromvertrag mit monatlicher Zahlweise wählen

Monatliche Zahlweise und Rechnungsstellung

Achten Sie darauf, dass Sie einen Stromvertrag mit monatlicher Zahlweise abschließen. Das heißt, dass Sie jeden Monat einen bestimmten Abschlag zahlen und die tatsächlichen Kosten mit der Zwischenabrechnung bzw. Jahresendabrechnung ermittelt werden. Sofern Ihre Abschlagszahlungen in der Abrechnungsperiode höher als Ihre Stromkosten sind, erhalten Sie eine Erstattung zu viel gezahlten Beträgen. Sind die Stromkosten höher als die Summe der Abschlagszahlungen, wird eine Nachzahlung fällig. In jedem Fall sollten Sie es vermeiden, einen Tarif mit Vorkassenzahlung auszuwählen. Bedenken Sie an dieser Stelle, dass auch ein Stromanbieter Insolvenz anmelden kann. Das hätte zur Folge, dass Sie auf Ihren Forderungen sitzen bleiben.

Die Rechnungstellung erfolgt entweder einmal jährlich oder halbjährlich und informiert Sie über Ihren jährlichen Stromverbrauch in kWh und die dazugehören Kosten zzgl. Mehrwertsteuer. Haben Sie bei Ihrem Anbieter einen Online-Account, können Sie sich hier anmelden und Ihre Rechnungen elektronisch abrufen. Gerade bei neuen Stromverträgen werden Vertrags- und Abrechnungsdaten häufig nur zum Abruf im Internet zur Verfügung gestellt, so dass Sie Ihre Rechnungen bei Bedarf ausdrucken können. Aus Umwelt- und Verwaltungsgründen verzichten heute viele Stromanbieter auf Stromrechnungen in Papierform.

Stromvertrag wechseln und Cashback-Prämien sichern

Auf dem Strommarkt findet ein hoher Wettbewerb statt, so dass die meisten Stromversorger Neukunden mit attraktiven Boni und Cashback-Angeboten locken. Dabei sind besonders Cashback-Tarife interessant, die Ihnen bei einem erfolgreichen Stromvertragsabschluss einen bestimmten Cashback auf Ihr Konto versprechen. Der Cashback kann bis zu mehrere Hundert Euro betragen und wird innerhalb der ersten Vertragsmonate ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag vorliegt, in dem Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen. Achten Sie bitte darauf, dass der Antrag konkreten Fristen unterliegt und zum Ende der Mindestvertragslaufzeit eben nicht mehr möglich ist.

  • Boni und Cashback-Prämien nutzen
  • bis zu mehrere Hundert Euro einsparen
  • Antragsformular inkl. Bankverbindung ausfüllen

Stromvertrag mit Cashback

Gibt es den Stromvertrag auch mit Handy?

Neben Sachprämien wie Staubsaugern, Küchenmaschinen, TV-Geräten & Co. gibt es bei ausgewählten Anbietern wie z. B. bei Yello Strom oder Sparstrom auch einen Stromvertrag mit Handy. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich hier häufig um zeitlich befristete Angebote handelt, die lediglich bis zu einem bestimmten Termin abgeschlossen werden können. Zudem ist gerade bei hochpreisigen Prämien wie iPads oder PS4-Konsolen mit einem finanziellen Eigenbeitrag zu rechnen.

Ob sich ein solcher Stromvertrag für Sie lohnt, sollten Sie genau durchrechnen. Auf den ersten Blick scheint es sich hier um gute Angebote zu handeln, wobei gut noch lange nicht günstiger bedeutet. Achten Sie daher auch auf den Grund- und Arbeitspreis bzw. Verbrauchspreis bei Stromangeboten.

Welche Daten beinhaltet der Stromvertrag?

Der Stromvertrag beinhaltet neben persönlichen Daten genaue Informationen zur Anschlussstelle sowie sämtliche Daten, die die Preise und Leistungen im Detail beschreiben. So steht der Stromversorgung ein Arbeits- und Grundpreis gegenüber, der ggf. um die Höhe von Boni und Cashback-Prämien reduziert werden kann und sich ausschließlich auf einen bestimmten Jahresverbrauch in kWh beschränkt. Im Weiteren sind vor allem Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen von Bedeutung, um die eindeutigen Vorgehens- und Handlungsweisen schriftlich festhalten zu können.

  • personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Bankverbindung)
  • Informationen zur Anschlussstelle (Anschrift der Verbrauchsstelle, Zählernummer)
  • Arbeits-und Grundpreis pro Kilowattstunde zzgl. Infos zu Prämien
  • Mindestvertragslaufzeiten und Beginn der Versorgung
  • Hinweise zu Kündigung und Widerruf

Was muss ich beim Umzug in eine neue Wohnung beachten?

Bei einigen Anbietern endet das Vertragsverhältnis bei einem Umzug automatisch, so dass keine schriftliche Kündigung erforderlich ist. Es gibt jedoch auch Stromversorger, die Ihren Kunden eine Kündigungsfrist einräumen und somit auf die Zusendung einer schriftlichen Kündigung bestehen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Blick in Ihren Stromvertrag bzw. in die AGBs Ihres Stromanbieters werfen. Sollte das Vorgehen bei einem Umzug nicht klar sein, können Sie sich auch telefonisch mit Ihrem aktuellen Anbieter in Verbindung setzen und einfach nachfragen.

Wie und wann kann ich meinen Stromvertrag kündigen?

Wenn Sie lediglich Ihren Versorger zum Ende der Mindestvertragslaufzeit wechseln möchten, ist eine separate Kündigung häufig nicht erforderlich. Auf Wunsch kann Ihr neuer Stromanbieter Ihren alten Versorger kündigen. Setzen Sie hierzu einfach das entsprechende Häkchen in Ihrem Online-Stromantrag.

Beachten Sie dabei bitte die Kündigungsfrist, die je nach Vertragslaufzeit und Anbieter bei einem bzw. drei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit liegt. Sollten Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Beziehen Sie Ihren Strom aktuell noch vom Grundversorger, beträgt die Kündigungsfrist maximal zwei Wochen.

  • private Stromanbieter: ein bis drei Monate Kündigungsfrist
  • Grundversorger/ Stadtwerke: zwei Wochen Kündigungsfrist

Ein Sonderkündigungsrecht ist hingegen u. a. bei einem Umzug, dem Tod des Anschlussinhabers oder bei einer Preiserhöhung möglich. Dabei ist unerheblich, ob die Preiserhöhung aufgrund der Anpassung staatlicher Steuern und Umlagen erfolgt. Die Sonderkündigung Ihres Stromvertrages setzt stets ein schriftliches Kündigungsschreiben voraus. Aus diesem sollte eindeutig hervorgehen, zu wann und warum Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten. Mit Klick auf Stromanbieter kündigen, erhalten Sie weitere Informationen zur Kündigung.

Hinweise zum Widerrufsrecht

Der Gesetzgeber sieht in § 355 BGB vor, dass Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Kaufverträgen zusteht. Dieses gilt auch für Stromverträge und ist längstens bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss gültig. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Absendetag Ihres Widerrufes entscheidend. Diesen sollten Sie stets schriftlich vornehmen.