Der Sofortbonus ist ein einmaliger Neukundenbonus, den Verbraucher bei Abschluss eines neuen Strom- bzw. Gasvertrages erhalten. Als Neukunden zählen Verbraucher (private Haushalte und Unternehmen), die innerhalb der letzten sechs Monate keinen Vertrag mit einem neu ausgesuchten Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen haben. Das heißt, als Verbraucher gelten Sie auch dann als Neukunde, wenn Sie bereits vor 12 Monaten Strom- bzw. Gaskunde beim jeweiligen Anbieter waren.
Die Auszahlung des Sofortbonus kann dem Namen nach sofort erfolgen. Das muss aber nicht so sein. Die meisten Energieversorgungsunternehmen zahlen den Sofortbonus ca. 60 Tage nach dem Strom- bzw. Gaslieferbeginn auf das angegebene Kunden-Girokonto aus. Das setzt voraus, dass der Energieversorgungsvertrag wirksam zustande kommt und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonusfälligkeit weiterhin besteht. Erfolgt die Vertragskündigung innerhalb der Erstvertragslaufzeit aus einem vom Verbraucher zu vertretbarem Grund, so hat der Energieversorger das Recht, den Sofortbonus in voller Höhe vom Verbraucher zurückzuverlangen.
Der Treuebonus gilt dann, wenn ein Energieversorgungsvertrag mindestens 12 Monate ungekündigt besteht. Sollten Sie Ihren Stromvertrag und Gasvertrag innerhalb von 12 Monaten ab Lieferbeginn kündigen, erhalten Sie als Verbraucher keinen Anspruch auf den Treuebonus der Energieversorger. Der Treuebonus setzt im Gegensatz zum Sofortbonus die Kundentreue voraus.
Cashback-Gutschriften sind klassische Verkaufsanreize, bei denen Sie nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss Geld auf Ihr Konto zurückerhalten. Der Unterschied zum Sofortbonus besteht darin, dass Sie die Cashback-Gutschrift nicht vom Energieversorger erhalten, sondern von dem Portal, auf dem Sie Ihren Strom- und Gasvertrag abgeschlossen haben. Sofern der Vertragsabschluss auf BILLIGER-STROM.com erfolgt, übernimmt die GET Sol 1 GmbH die Cashback-Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Vertrags- bzw. Kundenkonto.