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Preisgarantie für Strom und Gas

Bei Abschluss eines Strom- und Gasvertrages bieten viele Energieversorger ihren Stromkunden Strom- und Gastarife mit Preisgarantie an. Das heißt, dass die Kilowattstunden-Preise für die Dauer der genannten, zeitlich befristeten Preisgarantie fix und fest vereinbart sind. Demnach darf es für die Zeit der Preisgarantie keine Preiserhöhungen der Vertriebs- und Beschaffungspreise für Strom und Gas geben. Hiervon ausgenommen sind häufig staatlich begründete Kostenfaktoren wie Steuern und Umlagen. Sofern sich die Steuern auf den Strom- und Gaspreis ändern, greift keine Preisgarantie, so dass wir grundsätzlich von einer eingeschränkten Preisgarantie sprechen. Das gilt sowohl für Steuererhöhungen als auch Steuersenkungen, wie das beim Wegfall der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 der Fall war. Tarife mit einer sogenannten Vollpreisgarantie sind eine Seltenheit und heute kaum noch Praxis. Dafür ist der heutige Strom- und Gasmarkt einfach zu unsicher.

Preisgarantien dienen vor allem als Verkaufsanreize für bestimmte Stromtarife und Gastarife. Die eigentliche Preissicherheit spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle, da sich der Anteil der Steuern und Umlagen trotz eingeschränkter Preisgarantie jederzeit ändern kann. Dies gilt z. B. für die neue, zusätzliche Gasumlage, die ab Oktober 2022 greift. Diese müssen Verbraucher, private Haushalte und Unternehmen unabhängig von einer Preisgarantie bezahlen.

Wie lange gilt die Preisgarantie?

Die meisten Preisgarantien für Strom und Gas orientieren sich an der Mindestvertragslaufzeit der jeweiligen Tarife. Entscheiden Sie sich für einen Stromtarif mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten, beträgt die Dauer der Preisgarantie regulär ebenfalls 24 Monate. Je gibt jedoch auch Strom- und Tarife, bei denen die Preisgarantie länger ist als die Mindestvertragslaufzeit. Das kommt z. B. dann vor, wenn die Mindestvertragslaufzeit lediglich einen Monat beträgt bzw. entfällt.

  • Mindestvertragslaufzeit: 1 Jahr = 12 Monate Preisgarantie regulär
  • Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre = 24 Monate Preisgarantie regulär
  • Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat = bis zu 12 Monate Preisgarantie möglich

Was kann ich tun, wenn mein Strom- und Gasanbieter die Preise trotz Preisgarantie erhöht?

Es kann vorkommen, dass Ihr Strom- und Gasanbieter Ihnen die Vertriebs- und Beschaffungspreise für Strom und Gas trotz Preisgarantie erhöht. In diesem Fall können Sie die Preiserhöhung entsprechend den Formulierungen in Ihrem Strom- und Gasversorgungsvertrag ablehnen. Es gibt Energieversorger, die die rechtlichen Bestimmungen der Preisgarantie bei finanziellen Schieflagen gerne einmal übersehen. Jedoch handelt es sich hier um einen Rechtsbruch, der nicht mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinkommt.

Sollten sich die Steuern und Umlagen Ihres Strom- und Gastarifes trotz Preisgarantie erhöhen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Ihren Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zu kündigen. Bei Streitigkeiten können Sie sich auch gerne an die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Eine Abkehr von vertraglich vereinbarten Konditionen ist grundsätzlich rechtswidrig und strafrechtlich zu verfolgen.