Die Netzentgelte fallen bei der Durchleitung von Strom durch die Netze, die nicht im eigenen Besitz des Versorgers sind an. Dabei sind die Gebühren an den örtlichen Netzbetreiber zu zahlen. Je nachdem, in welchem Netzgebiet Sie wohnen, kann die Höhe dieser Gebühren sehr unterschiedlich ausfallen. Die Netzentgelte sind bei den meisten Energieanbietern im Preis pro Kilowattstunde enthalten und werden in der Jahresabrechnung des Stromversorgers mit abgerechnet. Es gibt aber auch die Variante, dass ein Stromanbieter Preise ohne Netznutzungsentgelte angibt. Diese Gebühren entstehen demnach zuzüglich zum Energiepreis und können vom Netzbetreiber oder Energieversorger über den Kunden extra eingezogen werden.
Die Unterscheidung zwischen Netz- und Stromanbieter fällt nicht immer leicht, aber grundsätzlich gilt: Sie können Ihren Stromversorger wechseln, den Netzanbieter aber nicht. Der Netzbetreiber ist für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, während der Stromversorger den Strom liefert und diesen verkauft. Bei Störungen am Zähler oder an den Stromleitungen ist immer der Netzbetreiber die Anlaufstelle, unabhängig davon, wer der Stromversorger ist.