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Grundpreis für Strom und Gas

Der Grundpreis für Strom und Gas ist ein fester und verbrauchsunabhängiger Kosten-Faktor für private Haushalte und Unternehmen. Dabei handelt es sich um eine monatliche Grundgebühr für Ihre Strom- und Gasversorgung. Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt monatlich, wobei auf der Jahresendabrechnung für Strom und Gas regulär der Gesamtbetrag ausgewiesen ist. Bei einem Abrechnungszeitraum von 12 Monaten, ergibt sich folgend ein Netto-Gesamtgrundpreis vom zwölffachen des monatlichen Grundpreises. Beträgt der vertraglich vereinbarte Netto-Grundpreis z. B. 10 Euro pro Monat, so liegen die jährlichen Kosten für den Strom und Gas Grundpreis bei 120 Euro.

  • Verbrauchsunabhängiger Kosten-Faktor des Strom- und Gaspreises
  • monatliche Grundgebühr für den Strom- und Gasanschluss

Wie hoch ist der Grundpreis bei Strom?

Grundsätzlich gibt es keine pauschalen Grundpreise für Ihren Stromanschluss. Daher sollten Sie beachten, dass sich die Grundpreise nach Stromanbieter und Tarif unterscheiden können. Es gibt auch Strom- und Gastarife, die heute keinen Grundpreis mehr berücksichtigen. Jedoch gilt das hauptsächlich für Tarife mit hohen Verbräuchen wie das z. B. bei Geschäfts- und Industriekunden der Fall sein kann.

Wie wird der Grundpreis bei Strom berechnet?

Wie bereits eingangs erwähnt, fällt der Grundpreis monatlich an. Die Abrechnung erfolgt regulär ein Mal im Jahr, wobei hier auch die Mindestlaufzeit Ihres Strom- bzw. Gasvertrages eine Rolle spielt. Demnach gilt bei einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten auch nur ein Abrechnungszeitraum von sechs Monaten.

Wie wird der Grundpreis für Strom und Gas angegeben?

Der Grundpreis für Strom und Gas ist ein fester Euro/Cent-Betrag. Wie hoch Ihr Grundpreis ist, können Sie Ihrem Strom- bzw. Gasvertrag entnehmen bzw. auch auf Ihrer Strom- und Gasabrechnung prüfen. Es besteht eine Auszeichnungspflicht von Seiten des Energieversorgers.

Welche Kosten sind mit dem Grundpreis für Strom und Gas abgedeckt?

Der Grundpreis dient dazu anfallende Verrechnungspreise und Bereitstellungspreise für Ihren Strom- bzw. Gasanschluss zu decken. Hierzu gehören z. B. die Verrechnungskosten für die Erstellung Ihrer (Jahres-) Abrechnung, die Kosten für die Ablesung Ihres Zählers sowie für weitere Serviceleistungen Ihres Anbieters wie z. B. die Kundenberatung.

Letztlich handelt es sich beim monatlichen Grundpreis auch um eine Art Bereitstellungspreis für Ihren Strom- und Gaszähler. Dieser ergibt zusammen mit dem Verrechnungspreis und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis den jeweils gültigen und vertraglich vereinbarten Strompreis bzw. Gaspreis.

  • Grundpreis berücksichtigt Verrechnungspreise und Bereitstellungspreise
  • Verrechnungspreise = Kosten für die Ablesung des Zählers, für die Rechnungserstellung etc.
  • Bereitstellungspreise = Kosten für die Bereitstellung Ihres Zählers etc.
  • Grundpreis + Arbeits- und Verbrauchspreis = Strom- bzw. Gaspreis