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Umlage – abschaltbare Lasten

Die Umlage für abschaltbare Lasten ist ein weiterer Preisbestandteil des Strompreises. Sie wurde 2013 mit dem Ziel eingeführt, mehr Netzstabilität und eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Abschaltbare Lasten sind Stromverbraucher (Lasten), wie z. B. Industrieunternehmen, die für einen bestimmten Zeitraum oder auch kurzfristig auf Strom verzichten können. Wenn nicht genügend Strom im Netz vorhanden ist, kann der Netzbetreiber diese Betriebe anweisen, ihren Stromverbrauch zu verringern oder sie ganz abschalten. Dafür erhalten die Anbieter von Abschaltleistung eine Vergütung. Zum einen wird ihnen ein Leistungspreis für die Bereithaltung der Abschaltleistung gezahlt, zum anderen ein Arbeitspreis, wenn der Strom tatsächlich abgeschaltet wurde.

Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden diese Zahlungen ausgeglichen und die Kosten auf alle Endkunden umgelegt. Die Höhe der Umlage wird einmal jährlich für ein Kalenderjahr festgelegt. Aktuell beträgt sie rund 0,007 Cent pro Kilowattstunde für alle Endverbraucher. 2019 lag sie bei 0,005 Cent/kWh.