Der THG-Quotenhandel beschreibt den Handel mit Treibhausgas-Zertifikaten. Das heißt, dass Sie als Besitzer eines E-Fahrzeuges ein THG-Zertifikat erhalten, dass Sie gewinnbringend für eine THG-Prämie am Markt verkaufen können. Die Prämie ist steuerfrei und liegt derzeit bei rund 300 € jährlich. Damit sollen E-Auto-Fahrer und Besitzer von E-Fahrzeugen für den Kauf und die Nutzung umweltfreundlicher E-Fahrzeuge belohnt werden. Folglich ist der THG-Quotenhandel ein zusätzlicher Anreiz für den Erwerb und Gebrauch von E-Fahrzeugen, die zugunsten des Klimawandels und Umweltschutzes keine CO2- und Treibhausgas-Emissionen freisetzen.
Als E-Fahrzeugbesitzer verkaufen Sie Ihre Treibhausgas-Zertifikate (THG-Quoten) über entsprechende Handelsplattformen. Dabei erfolgt eine Meldung an das Bundesumweltamt. Die Käufer sind Unternehmen der Mineralölindustrie, die aufgrund hoher CO2-Emissionen gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine klimaneutrale CO2-Bilanz vorzuweisen. Das geschieht durch den Ankauf von CO2-Zertfikaten bzw. THG-Quoten.
Sofern Sie als E-Fahrzeug-Besitzer auf die Beantragung bzw. den Handel mit Ihrer THG-Quote verzichten, kommen die Einnahmen aus dem Verkauf der THG-Quote automatisch dem Staat zugute. In jedem Fall sind die Unternehmen der Mineralölindustrie dazu verpflichtet, einen umweltfreundlichen, finanziellen Ausgleich für die CO2-Verschmutzung der Umwelt zu schaffen. Dabei soll der THG-Quotenhandel auch dazu beitragen, dass die Mineralindustrie ihre Treibhaus-Emissionen verringert und somit zum eigenen Anreiz Kosten einspart.
Handelsberechtigt sind sowohl private Haushalte als auch Unternehmen, die sich für die Nutzung eines umweltfreundlichen E-Fahrzeuges entschieden haben.