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Umweltbundesamt und die THG-Quote

Das Umweltbundesamt hat die Aufgabe THG-Quoten-Anträge privater Haushalte und Unternehmen zu prüfen und entsprechende THG-Zertifikate für E-Fahrzeug-Besitzer bzw. Antragsteller auszustellen.

Die Antragstellung zum Erhalt der THG-Quote erfordert bei der Nutzung eines privaten und somit nicht öffentlichen Ladepunktes (z. B. die heimische Wallbox) eine Kopie bzw. ein Scan der betreffenden Zulassungsbescheinigung Teil 1. Beachten Sie dabei, eine Kopie der Zulassungsvorderseite und Rückseite einzureichen. Der Einfachheit halber brauchen Sie sich als Antragsteller nicht eigenständig an das Umweltbundesamt wenden. Dies übernimmt der Online-THG-Quotenhändler für Sie, über den Sie Ihre THG-Quote einlösen möchten. Sofern Sie als E-Auto-Besitzer einen öffentlichen Ladepunkt (z. B. eine Ladesäule an Tankstellen und Einkaufszentren) nutzen, ist die Standortangabe der Ladesäule wichtig sowie ein Hinweis zur Ladezeit und Lademenge in Megawattstunden (MWh).

Das Umweltbundesamt bearbeitet die THG-Quotenanträge so schnell wie möglich, wobei die Bearbeitung durchaus einige Werktage dauern kann. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem THG-Quotenhändler, der das THG-Zertifikat für Ihr E-Fahrzeug an ein Unternehmen der Mineralölindustrie für Sie verkauft.

Informationen zum Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt hat seinen Hauptsitz in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anwalt) und überwacht u. a. die Europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II Richtlinie, Renewable Energy Directive). Hierzu gehört auch die Prüfung und Ausstellung von THG-Quoten-Zertifikaten, die je nach Fahrzeugtyp eine pauschale Prämien-Zahlung ermöglichen.