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Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine staatlich geregelte Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom. Sie beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde und ist vom Stromversorger an den Bund zu entrichten. Die Stromanbieter geben die Stromsteuer regulär über den Strompreis an die Verbraucher weiter. Die Steuer macht ca. 7 Prozent des durchschnittlichen Strompreises für Haushalte aus. Seit 2003 hat sich die Höhe der Stromsteuer nicht mehr geändert. Im Stromsteuergesetz sind eine Reihe von Steuerbegünstigungen für verschiedene Verbraucher geregelt. So zahlen produzierende Industrieunternehmen oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit hohem Stromverbrauch weniger Stromsteuer, um so die Wirtschaft in Deutschland wettbewerbsfähig zu halten.

Für Hausbesitzer mit Solaranlage gilt sogar eine Befreiung von der Stromsteuer, wenn sie ihren erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen. Und auch der Schienenverkehr profitiert von Steuerermäßigungen bei der Stromsteuer. Die deutsche Stromsteuer gründet auf gemeinsamen Richtlinien der EU.