Wenn Sie einen Stromanbieter ohne Schufa und Bonitätsprüfung suchen, stehen Sie vor einer echten Herausforderung. Heute führt nahezu jeder Stromanbieter in Deutschland eine Bonitätsprüfung durch, um das Zahlungsverhalten von Kunden bewerten zu können. Das Ergebnis der Schufa-Prüfung entscheidet darüber, ob Sie einen Stromvertrag erhalten oder nicht. Doch ist es auch unabhängig von einer Prüfung möglich, Strom trotz Schufa zu beziehen.
Haben Sie einen bestehenden Eintrag im Schufa-Verzeichnis, gibt es unterschiedliche Wege, wie Sie Ihren neuen Stromtarif abschließen können. So sind je nach Abstimmung mit dem Stromanbieter das Hinterlegen einer Kaution oder die Vorkassenzahlung eine Möglichkeit, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten und sicherzustellen. Der folgende Ratgeber soll Sie darüber aufklären, was Sie bei einem negativen Schufa-Eintrag tun können, um Ihren neuen Anbieter von sich zu überzeugen. Dabei erfahren Sie auch, welche Daten die Schufa über Sie sammelt und welche Rechte Sie bei der Grundversorgung mit Strom haben.
Wenn Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, können Sie dennoch unseren kostenlosen Stromvergleich nutzen. Aufgrund der geltenden Vergleichsneutralität haben Sie keine Benachteiligung zu befürchten. Das heißt, unser Vergleich ist grundsätzlich Schufa-neutral und verpflichtet Sie nicht zur Eingabe personenbezogener Daten wie Namen, Anschrift oder Geburtsdatum. Die einzigen Daten, die Sie für den Stromvergleich benötigen, sind Ihre Postleitzahl sowie Ihr geschätzter jährlicher Stromverbrauch in Kilowattstunden.
Die Prüfung Ihrer persönlichen Zahlungsbereitschaft (Bonität) erfolgt erst, wenn Sie sich verbindlich für ein Angebot entscheiden und ein entsprechendes Online-Formular ausfüllen. Erst hier geben Sie Ihre personenbezogen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum an. Beachten Sie, dass Sie mit dem Absenden des Antrages automatisch einer Schufa-Prüfung durch Ihren neuen Stromanbieter zustimmen. Dabei erfolgt nicht zwingend eine Prüfung Ihrer Bonität. Diese ist nur sehr wahrscheinlich.
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen versichern, dass die Schufa-Prüfung nicht Ihre finanzielle Situation berücksichtigt. So erhalten die Anbieter keine Information darüber, wie viel Sie monatlich verdienen oder wie hoch Ihre monatlichen Ausgaben sind.
Jeder seriöse Stromanbieter wird sich bei Ihrer Antragsstellung das Recht zusichern, eine Schufa-Anfrage zu stellen. Das heißt nicht, dass stets eine Anfrage bei der Schufa erfolgt. Dies würde einen zu großen Verwaltungsaufwand für das Unternehmen bedeuten, so dass eine Vielzahl neuer Stromverträge ohne eine explizite Schufa-Prüfung zustande kommt. Inwieweit die angebotenen Stromtarife wirklich billig sind, hängt vom jeweiligen Arbeits- und Grundpreis ab.
Dabei werden die Kosten häufig durch attraktive Prämien und Cashback-Angebote gesenkt. So fließen Rabatte zu 100% in den berechneten monatlichen Effektivpreis mit ein. Das gilt jedoch nur für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit Ihres ausgewählten Tarifes.
Veranlasst Ihr ausgewählter Stromanbieter eine Prüfung Ihres Schufa-Kontos, kann er das ohne Bedenken tun. Da der Schufa-Abfrage eine beantragte Leistung vorausgeht, hat der Stromanbieter das Recht sich über Ihr persönliches Zahlungsverhalten zu informieren. Dieses wird auf der Grundlage eines Scoring-Wertes ermittelt, der entweder auf eine gute oder weniger gute Bonität hinweist. Dabei spricht ein geringer Scoring-Wert für eine negative Bonität.
Das Prinzip dahinter ist ganz einfach: für jedes positive Zahlungsverhalten erhalten Sie eine bestimmte Anzahl von Punkten. Einen Punktabzug gibt es hingegen nur, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nur zum Teil in der entsprechenden Frist nachgekommen sind.
Sobald Ihr Scoring-Wert bekannt ist, liegt die Entscheidung über Ihre künftige Stromversorgung bei Ihrem Anbieter. Dieser hat das Recht, Ihren Belieferungsantrag abzulehnen. Das gilt vor allem dann, wenn die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass Sie Ihren monatlichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Die Höhe Ihres monatlichen Einkommens ist der Schufa nicht bekannt. Zudem enthält die Auskunft keine Informationen über Ihren erlernten Beruf, Ihre religiöse oder politische Einstellung, Ihr Kaufverhalten oder Ihre Nationalität.
Achtung: Sie haben als Privatperson die Möglichkeit, eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie sich unsicher sind ob negative Einträge vorliegen oder nicht. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, negative Einträge mit der Begleichung von offenen Forderungen löschen zu lassen. Allerdings kann die Löschung von Daten bis zu einem Jahr dauern.
Sollte Ihr Antrag aufgrund eines negativen Schufa-Eintrages abgelehnt werden, empfehlen wir Ihnen direkt mit dem jeweiligen Anbieter in Kontakt zu treten und mögliche Alternativen und Zahlungssicherheiten abzustimmen. So bieten Ihnen z. B. einige Anbieter die Option der Vorkassenzahlung an. Der Nachteil liegt allerdings darin, dass Sie im Falle einer Stromanbieter-Insolvenz Ihr Geld nicht wieder sehen. Doch auch hierfür gibt es Alternativen. Soweit die Möglichkeit besteht, können Sie mit Ihrem Stromanbieter auch eine Art Kautionszahlung vereinbaren oder den Stromvertrag auf eine dritte Person abschließen, die über ausreichend finanzielle Sicherheiten verfügt.
Die Schufa ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei, bei der nahezu jeder Bundesbürger mit seinen vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen registriert ist. Dabei steht die Abkürzung Schufa für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung".
Das Unternehmen wurde bereits 1927 gegründet und steht bis heute für Diskretion, Seriosität und Zuverlässigkeit. Neben Privatpersonen sind hier vor allem auch Unternehmen gelistet. Dabei wird das bisherige Zahlungsverhalten auf Basis eines Scoring-Wertes bestimmt. Auf der Grundlage dieser Information können künftige Stromanbieter das Risiko eines Zahlungsausfalles abschätzen und bestimmen. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob ein Stromvertrag auch trotz Schufa-Eintrag zustande kommt oder nicht.
Führen Sie in Deutschland einen privaten Haushalt, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf die Grundversorgung mit Strom. Das gilt unabhängig davon, ob Sie einen Schufa-Eintrag haben. In der Regel übernimmt Ihr örtlicher Grundversorger die Strombelieferung. Dabei handelt es sich häufig um die Stadtwerke.