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Offshore Netzumlage

Die Offshore Netzumlage ist ein gesetzlich festgelegter Bestandteil des Strompreises für Endkunden. Die Umlage wurde 2013 durch den Gesetzgeber als Aufschlag auf die Netzentgelte eingeführt und hieß bis 2018 Offshore Haftungsumlage. Damit soll der Ausbau von Windparks in Nord- und Ostsee gefördert werden. Sie wird für mögliche Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks erhoben, die durch einen verspäteten Anschluss von bereits fertiggestellten Windkraftanlagen an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernden Netzausfällen entstehen.

Zudem werden seit 2019 mit der Offshore Netzumlage auch die Kosten für den Ausbau und den Betrieb von Anbindungsstromleitungen gedeckt. Die Höhe der Offshore Netzumlage wird jährlich von den betroffenen Übertragungsnetzbetreibern ermittelt. Diese sind verpflichtet die Berechnung transparent bis zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr durchzuführen. Für Haushaltskunden lag die Umlage in den letzten beiden Jahren bei 0,416 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde. Das ist ein deutlicher Anstieg zum Vorjahr. In 2018 mussten Endkunden nur 0,037 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Ermäßigungen gelten für stromintensive Industriebetriebe und Bahnunternehmen, was häufig von Verbraucherschützern kritisiert wird.