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KWK-Umlage

Die KWK-Umlage ist ein gesetzlich festgelegter Teil des Strompreises. Die Umlage basiert auf dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, das im April 2002 in Kraft getreten ist. Es regelt die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Darin steht beispielsweise das Ziel der Bundesregierung, den Anteil des aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gewonnenen Stroms auf 25 Prozent zu erhöhen. Für die Förderung der KWK-Anlagen bezahlt jeder Stromkunde einen Förderanteil pro Kilowattstunde, die sogenannte KWK-Umlage. Die Höhe der KWK-Abgabe wird jährlich neu festgelegt und liegt aktuell bei 0,226 Cent/kWh.

Was ist eine KWK-Anlage?

In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (kurz KWK-Anlage) wird gleichzeitig Strom und Nutzwärme zur Beheizung von (Wohn-) Gebäuden und Warmwasser gewonnen. Durch die Kopplung kann die eingesetzte Energie, wie beispielsweise Erdgas, effizienter genutzt werden. Der Brennstoffbedarf verringert sich und CO2-Emissionen werden reduziert. Die Verbrennungskraftmaschine treibt einen Generator an und stellt elektrischen Strom zur Verfügung. Die im Motorblock anfallende Abwärme wird zur Heizwassererwärmung verwendet. Gegebenenfalls wird die im Abgas enthaltene Energie zur Dampferzeugung oder mittels Wärmetauscher zur Wassererwärmung genutzt. In den meisten Fällen stellen KWK-Kraftwerke Wärme für die Heizung öffentlicher und privater Gebäude bereit oder sie versorgen Betriebe mit Prozesswärme.