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Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Bestandteil des Strompreises, den Gemeinden und Städte von Stromversorgern erheben. Diese geben die Kosten an ihre Kunden weiter. Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr für die Nutzung von öffentlichen Straßen und Wegen, auf denen Strom- und Gasleitungen verlegt werden. Die Höhe der Abgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgeschrieben. Sie richtet sich nach der Energieart (Strom oder Gas), der Einwohnerzahl in der Kommune, der Menge an durchgeleiteter Energie und der Kundenart (Haushaltskunde oder Großkunde). Großkunden zahlen eine geringere Konzessionsabgabe, wenn der Verbrauch bei über 30.000 kWh und die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten pro Jahr bei 30 KW liegt.

Für Privatkunden liegen die gesetzlichen Obergrenzen der Konzessionsabgabe je nach Einwohnerzahl bei Strom zwischen 1,32 Cent (bei einer Einwohnerzahl bis 25.000) und 2,39 Cent pro Kilowattstunde (über 500.000 Einwohner). Für Gas werden Konzessionsabgaben von 0,51 bis 0,93 Cent pro Kilowattstunde berechnet, wobei die Berechnung ebenfalls in Abhängigkeit von der Gemeindegröße erfolgt. Jedoch gilt auch für Gaskunden mit hohem Verbrauch ein ermäßigter Tarif.