Der Verbrauchspreis bildet zusammen mit dem Grundpreis den vertraglich vereinbarten Strom- bzw. Gaspreis pro Kilowattstunde, der Grundlage zur Erstellung einer Strom- bzw. Gasrechnung ist. Der Verbrauchspreis beschreibt einen Preis pro Verbrauchseinheit und ist wie der monatliche Grundpreis in der Höhe festgelegt. Jedoch gibt es bei der Berechnung der entstehenden Strom- und Gaskosten einen wesentlichen Unterschied. Die Kosten für den Grundpreis (auch Grundgebühr genannt) sind monatlich gleich und ändern sich in ihrer Höhe nicht. Hingegen berechnen sich die Kosten für den Verbrauchpreis (Verbrauchskosten) nach der Anzahl verbrauchter Kilowattstunden (kWh). Folglich gibt einen großen Unterschied zwischen dem Verbrauchspreis und den Verbrauchskosten.
Hat eine Kilowattstunde Strom z. B. einen Verbrauchspreis von 32 Cent, so ergibt sich bei 1.000 verbrauchten Kilowattstunden Strom ein Rechnungsbetrag von 320 Euro. Das heißt, dass Ihre Strom- und Gasverbrauchskosten mit jeder zusätzlich verbrauchten Kilowattstunde steigen.
Über den Verbrauchspreis geben die Energieversorger sämtliche Strom- und Gaskosten an den Verbraucher (private Haushalte und Unternehmen) weiter. Hierzu gehören u. a. die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb von Strom, die Kosten für Netzentgelte sowie für Steuern und Umlagen. Einer dieser Umlagen war die EEG-Umlage. Diese ist im am 01. Juli 2022 von 3,72 Cent pro kWh auf 0 Cent pro kWh gesunken. Demnach sollte sich der Verbrauchspreis der Stromverbraucher zum 01. Juli 2022 um 3,72 Cent pro kWh Strom reduziert haben. Die Versorger sind dazu verpflichtet, die Ersparnis an die Kunden zu übertragen.
Darüber hinaus beinhaltet der Verbrauchspreis nicht nur die Kosten der Energieversorger sondern auch deren Gewinnmargen