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Strompreisbremse - Was heißt das?

Mit der sogenannten Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Bürger und Bürgerinnen in Deutschland von hohen Strompreisen entlasten. So hat sich die Ampelkoalition in ihrem Ausschuss am 03. September 2022 auf ein großes Entlastungspaket für deutsche Haushalte verständigt. Dieses sieht eine Strompreisbremse auf einen Basisverbrauch vor. Gemeint ist eine Deckelung des Strompreises auf 80 % des jährlichen Durchschnittsverbrauches. Was damit genau gemeint ist und wer von der Strompreisbremse profitiert, ist seit dem Oktober 2022 bekannt.

Ab wann soll die Strompreisbremse gelten?

Es ist vorgesehen, dass die Strompreisbremse ab dem 01. Januar 2023 gilt. Inwiefern die Versorger und zuständigen Behörden diesen Termin einhalten können, ist unklar. Das zeigt sich innerhalb der nächsten Wochen.

Welcher Strompreisdeckel ist vorgesehen?

Es ist ein Strompreisdeckel von 40 Cent pro verbrauchte kWh Strom vorgesehen, der 80 % des durchschnittlichen Stromverbrauches berücksichtigen soll. Weitere Einzelheiten sind hierzu bislang nicht bekannt.

Wer profitiert von der Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse soll allem voran für Haushalte mit kleinerem bis mittlerem Einkommen gelten, wobei das so noch nicht feststeht. Klar ist jedoch, dass Haushalte mit einem hohen mittleren bzw. hohen Einkommen keinen Anspruch auf eine Deckelung des Strompreises haben werden. Die Maßnahme ist eine gezielte Aktion zur Entlastung von "einkommensschwachen" Haushalten.

Eine Ersparnis gibt es jedoch nur, wenn Ihr neuer Strompreis für das Jahr 2023 einen kWh-Preis von 40 Cent überschreitet. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lag der durchschnittliche Strompreis im August 2022 bei ca. 37 Cent pro kWh. Damit ist vollkommen unklar, ob die Preisbremse eine Entlastung bringt oder nicht.

Wie funktioniert die Strompreisbremse und wer übernimmt die Kosten?

Die Preisbremse soll sich über staatliche Steuereinnahmen finanzieren, die über eine geplante Übergewinnsteuer generiert werden soll. Dabei ist der Begriff Übergewinnsteuer noch etwas vage. Fakt ist, dass jene Energieunternehmen zur Kasse gebeten werden sollen, die in Zeiten der Energiekrise hohe Profite erzielen bzw. erzielt haben. Das heißt, dass der Staat die kWh-Kosten ab der Grenze von 40 Cent pro kWh übernimmt und diese über Steuereinnahmen ermöglichen will. Darüber hinaus hat die Bundesregierung einen zusätzlichen Rettungsschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro gespannt, um die Energiekrise in Deutschland zu bewältigen.

Stand: Dezember 2022