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Abschlag/ Stromabschlag

Der Abschlag bzw. Stromabschlag ist ein pauschaler, monatlicher Kostenbeitrag, den Sie als privater Haushalt bzw. Unternehmen anteilig für Ihren geschätzten jährlichen Stromverbrauch pro Abnahmestelle bezahlen. Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich, wobei das Abrechnungsjahr nach 12 Monaten endet. Die Summe der Abschlagszahlungen soll die Kosten decken, die bei dem von Ihnen angegebenen jährlichen Kilowattstundenverbrauch zzgl. den monatlichen Grundpreisen entstehen. Sollte die Summe der Abschlagszahlungen die tatsächlichen Kosten (Verbrauchspreise + Grundpreise) übersteigen, erhalten Sie Geld zurück bzw. eine Beitragserstattung. Sind die tatsächliche Kosten höher, droht Ihnen hingegen eine Nachzahlung für Ihren erhöhten Stromverbrauch.

Beispiel zur Berechnung der Stromabschlagszahlung

Ihre monatliche Grundgebühr beträgt 15 Euro brutto (= 180 Euro pro Jahr) und Ihr Verbrauchspreis 37 Cent pro kWh/brutto bei einem Stromverbrauch von 2.500 kWh im Jahr (= 925 Euro im Jahr). Dies ergibt Kosten in Höhe von 1.105 Euro. Demnach entstehen Ihnen monatliche Kosten in Höhe von rund 92 Euro, die Ihnen Ihr Stromanbieter als Abschlagszahlung heranziehen kann. Ziel soll es sein, den monatlichen Stromabschlag so festzulegen, dass es weder eine hohe Erstattung noch eine hohe Nachzahlung gibt.

Was kann ich tun, wenn mein monatlicher Abschlag zu hoch ist?

Sofern Ihr monatlicher Abschlag deutlich von den geschätzten Stromkosten abweicht, sollten Sie dies mit Ihrem Stromanbieter besprechen. Die Stromabschläge müssen transparent und nachvollziehbar sein, um eine unnötige, finanzielle Mehrbelastung der Hauszahlte zu vermeiden.

Ist eine Klärung mit Ihrem Stromanbieter nicht möglich, haben Sie die Möglichkeit sich direkt an die Verbraucherzentralen zu wenden und Ihren Fall zu schildern. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, willkürliche Abschlagsberechnungen zu bezahlen. Denn damit riskieren Sie im Falle einer Stromanbieter-Insolvenz, dass Sie auf den Stromkosten für zu viel bzw. zu hoch entrichtete Abschlagszahlungen sitzen bleiben.