EEG-Umlage
Stromverbraucher zahlen in Deutschland auf jede verbrauchte Kilowattstunde die eine EEG-Umlage. Diese basiert auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dient dem Ausbau der erneuerbaren Energien und damit der Förderung der Energiewende. Das Gesetz sieht vor, dass Strom aus regenerativen Anlagen bevorzugt in das deutsche Stromnetz eingespeist wird. Dafür erhalten Betreiber von Ökostrom-Anlagen, wie Windkraftanlagen, Biomasseanlagen, Wasserkraftwerke oder Solaranlagen, eine festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde vom Übertragungsnetzbetreiber. Der Strom aus den Anlagen wird dann vom Netzbetreiber an der Strombörse verkauft. Aus der Differenz zwischen der gezahlten Einspeisevergütung an Anlagenbetreiber und dem Verkaufspreis an der Börse errechnet sich die Höhe der jährlichen EEG-Umlage.
Wie hoch ist die EEG-Umlage?
Die Höhe der EEG-Umlage ändert sich jährlich. Die Übertragungsnetzbetreiber prognostizieren die Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr und errechnen so die EEG-Umlage. Die Bekanntgabe erfolgt jeweils bis zum 15. Oktober des Vorjahres. Im Jahr 2020 zahlen Stromkunden 6,756 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Ab Januar 2021 beträgt die EEG-Umlage 6,5 Cent pro kWh Strom.
Kritik an der EEG-Umlage
Kritik von Verbraucherschützern gibt es vor allem an den zahlreichen Befreiungen von der EEG-Umlage für Industrieunternehmen. Mittlerweile ist bereits ca. ein Fünftel des deutschen Stromverbrauchs von der Zahlung ausgenommen. Eigentlich soll die EEG-Umlage von allen Endkunden finanziert werden, durch die Befreiungen für Industriebetriebe steigt jedoch die Belastung für alle anderen Kunden.