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EEG-Umlage

Stromverbraucher zahlten in Deutschland auf jede verbrauchte Kilowattstunde eine EEG-Umlage. Diese basierte auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und diente dem Ausbau der erneuerbaren Energien und damit der Förderung der Energiewende. Das Gesetz sah vor, dass Strom aus regenerativen Anlagen bevorzugt in das deutsche Stromnetz eingespeist wurde. Dafür erhielten Betreiber von Ökostrom-Anlagen, wie Windkraftanlagen, Biomasseanlagen, Wasserkraftwerke oder Solaranlagen, eine festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde vom Übertragungsnetzbetreiber. Der Strom aus den Anlagen wurde dann vom Netzbetreiber an der Strombörse verkauft. Aus der Differenz zwischen der gezahlten Einspeisevergütung an Anlagenbetreiber und dem Verkaufspreis an der Börse errechnete sich die Höhe der jährlichen EEG-Umlage.

Wie hoch ist die EEG-Umlage?

Die Höhe der EEG-Umlage änderte sich jährlich. Die Übertragungsnetzbetreiber prognostizierten die Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr und errechneten so die EEG-Umlage. Die Bekanntgabe erfolgte jeweils bis zum 15. Oktober des Vorjahres. Im Jahr 2020 zahlten Stromkunden 6,756 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Im Jahr 2021 lag die Höhe EEG-Umlage bei 6,5 Cent pro kWh Strom. Dieser Wert sank im Januar 2022 auf 3,72 Cent pro kWh. Mit der Gesetzesänderung des Erneuerbaren Energie Gesetzes wurde die EEG-Umlage am 01. Juli 2022 abgeschafft.

Hinweis: Die EEG-Umlage beträgt seit dem 01. Juli 2022 0,00 Cent pro kWh Strom.

Kritik an der EEG-Umlage

Kritik von Verbraucherschützern gab es vor allem an den zahlreichen Befreiungen von der EEG-Umlage für Industrieunternehmen. So gab es Zeiten, in denen rund ein Fünftel der deutschen Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage ausgenommen wurde. Eigentlich war die EEG-Umlage von allen Endkunden zu finanzieren. Jedoch stieg mit den Kosten-Befreiungen für die Industriebetriebe die Belastung für die anderen Kunden und vor allem die der privaten Haushalte.